Verschiebung unserer Jahreshauptversammlung
Corona bestimmt auch weiterhin unser Vereinsleben. Wir haben entschieden, die Jahreshauptversammlung 2021 ins nächste Jahr zu verschieben, um einen Präsenztermin zu ermöglichen – derzeit wäre das nicht möglich. Die angekündigte Versammlung am 28. November kann also leider nicht stattfinden, das gilt auch für das angekündigte Winterfest. Die Neuwahl der Abteilungsleitung findet daher voraussichtlich erst im Frühjahr statt, das aktuelle Gremium bleibt kommissarisch im Amt.
Auch in unseren Sportstätten müssen wir uns an die aktuelle Lage anpassen. Die Corona-Ampel in Bayern steht auf Rot: Das bedeutet 2G für alle ab 12 Jahren. 2G = Geimpft oder genesen (der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein)
Für das Tennisspielen in der Halle heißt das: FFP2-Masken sind Pflicht in geschlossenen Räumen (Umkleiden) und allen öffentlichen zugänglichen Räumen (Eingangsbereiche, Gänge).
Unsere Sporthalle fällt unter die Regelung, dass Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich waren, aktuell nur nach 2G zugänglich sind. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18.
In allen Bereichen von 3G / 3G-plus / 2G müssen auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen die jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen.
Ein entsprechender Nachweis ist an mind. zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorzulegen. Gültig ist nur ein PCR Test!
Verantwortlich für die Kontrolle der Trainer und Übungsleiter sind die Abteilungsleitungen, in den Übungsstunden sind alle Trainer und Übungsleiter verantwortlich.
Eure Abteilungsleitung Tennis