Immatrikulations-, Ausbildungs- oder Schulbescheinigungen für 2019
Hinweis für unsere Mitglieder: Beachten Sie bitte, dass der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Studenten und Schüler (über 18 Jahre) bei Abbuchung des Mitgliedsbeitrages 2019, nur berücksichtigt werden kann, wenn bis 15.12.2018 die Immatrikulations-, Ausbildungs- oder Schulbescheinigung der Geschäftsstelle vorliegt.
Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, bitten wir um umgehende Mitteilung, damit Rückbuchungen vermieden werden.